In den 12. Diözesanrat gewählt

Wir freuen uns über die Wahl von Ulrich Baum und Reinhilde Plath, die als Vertreter für das Dekanat Friedrichshafen in den Diözesanrat gewählt wurden

Am 6. Dezember 2025 hat der Wahlvorstand des Dekanatsrats unter der Leitung von Dekan Bernd Herbinger die Wahlbriefe zur Diözesanratswahl ausgezählt.

So wurde gewählt:

  • Wahlberechtigte: 245
  • Davon haben gewählt: 126
    das entspricht einer Wahlbeteiligung von:   51,4%
  • Von den gültigen Stimmen haben erhalten:
    Ulrich Baum: 112 Stimmen
    Reinhilde Plath: 107 Stimmen
     

„Mit den frisch in den neuen Diözesanrat Gewählten setzen wir sowohl auf Kontinuität in der Erfahrung wie auch auf frischen Schwung. Beide verstehen etwas von der kirchlichen Basis und wissen um das Potential, aber auch die Nöte der Gemeinden.“ – soDekan Bernd Herbinger.

 

Gemäß § 12 der Wahlordnung kann von jedem/jeder Wahlberechtigten sowie den Kandidat/-innen innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Wahl beim Dekanatswahlaus­schuss schriftlich angefochten werden. Die Anfechtung muss binnen einer weiteren Woche schriftlich begründet werden. Gründe sind Mängel in der Person eines/einer Gewählten oder Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheblich sind.

Eine Wahlanfechtung ist dem Dekanatswahlausschuss zuzuleiten: Vorsitzender Dekan Bernd Herbinger, Dekanatsgeschäftsstelle, Katharinenstr. 16, 88045 Friedrichshafen dekanat.friedrichshafen@drs.de
Der Vorsitzende des Diözesanwahlausschusses entscheidet über die Wahlanfechtung.